Leistungen
Varianten einer Kinderkur
Mutter oder Vater und Kind kurpflichtig:
Leistungsumfang:
- 90 % des Tagsatzes für das Kind (Aufenthalt inkl. Behandlungen)
- 90 % des Tagsatzes für Mutter oder Vater (Aufenthalt inkl. Behandlungen) - sofern ein Kuranspruch gegeben ist
Kind kurpflichtig - Mutter oder Vater fährt begleitend mit:
Leistungsumfang:
- 90 % des Tagsatzes für das Kind (Aufenthalt inkl. Behandlungen)
- 90 % des Begleitsatzes (Aufenthalt exkl. Behandlungen) für LKUF-versicherte/n Mutter oder Vater;
pro Aufenthalt wird nur 1 Begleitperson von der OÖ. LKUF übernommen
Schwerpunktkuren
Es werden auch bestimmte Schwerpunktkuren zu fixen Zeitpunkten in den Kliniken angeboten.
Standorte

Aufgrund der unterschiedlichen Standorte der Kliniken in Nord- und Ostseeheilbädern, bayerischen Luftkurorten und Kurbädern können dank der spezifischen allergenarmen heilklimatischen Vorzüge die unterschiedlichsten Indikationen wirkungsvoll behandelt werden. Als wesentlicher Bestandteil fördern sie den Heilungsprozess der kleinen und großen Patienten.
Die Lage der Kliniken an ruhigen und landschaftlich schönen Plätzen mit hohem Freizeitwert macht den Kuraufenthalt zum Erlebnis.
Hinweise:
- In den LKUF-Kurhäusern werden keine Kinderkuren bewilligt.
- Die Fahrt- und Transportkosten werden von der OÖ. LKUF nicht übernommen.
- Falls eine Anspruchsberechtigung bei einer anderen Pflichtversicherung besteht, kann auch dort eine Kinderkur beantragt werden.
Falls Sie noch Auskünfte wünschen: Unser Kundenservice-Team betreut Sie gerne!
Zusatzinformationen
Downloads
Informationsblatt Kinderkuren
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen kompakt zusammengefasst.
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Formular Ansuchen um erweiterte Heilbehandlung
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Satzungsanhang
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