Leistungen
Kinderkuren
Ein Antrag ist unbedingt vor Inanspruchnahme der Kinderkur ausgefüllt von Ihrer Haus- oder Kinderfachärztin bzw. Ihrem Haus- oder Kinderfacharzt mit dem Formular „Ansuchen um erweiterte Heilbehandlung“ an die OÖ. LKUF zu stellen.
Eine Kinderkur kann einmal jährlich für drei Wochen bis zum vollendeten 12. Lebensjahr bzw. in Ausnahmefällen für Kinder bis zum 15. Lebensjahr (nach Rücksprache mit den Kliniken) insgesamt sechsmal für die Dauer der Angehörigeneigenschaft gewährt werden.
Neben den bewährten 21-tägigen Kuraufenthalten sind in Bedarfsfällen auch 28-tägige Kuren möglich. Kuraufenthalte unter 21 Tagen sind nicht möglich.
Die Zuweisung erfolgt durch die OÖ. LKUF aufgrund der Indikation.
Die OÖ. LKUF hat mit der „Arbeitsgemeinschaft Eltern & Kind Kliniken“ in Deutschland einen Vertrag abgeschlossen. In deren Einrichtungen kann die OÖ. LKUF Kinderkuren bewilligen.
Folgende Indikationen werden an den Klinikstandorten abgedeckt:
- Herz- und Kreislaufkrankheiten
- degenerativ rheumatische Erkrankungen
- Stoffwechselerkrankungen
- Krankheiten der Atmungsorgane
- Hauterkrankungen/allergische Erkrankungen
- psychosomatisch psychovegetative Erkrankungen
Wichtiger Hinweis:
Die Informationen auf den nebenstehenden Unterseiten haben bis 31.12.2012 Gültigkeit. Aufgrund der ab 01.01.2013 gültigen Satzungsänderung werden ab diesem Zeitpunkt neue Bestimmungen wirksam, die bereits >> hier abrufbar sind.
Falls Sie noch Auskünfte wünschen: Unser Kundenservice-Team betreut Sie gerne!
Zusatzinformationen
Downloads
Informationsblatt Kinderkuren
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen kompakt zusammengefasst.
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Formular Ansuchen um erweiterte Heilbehandlung
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Satzungsanhang
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