Leistungen
Sonderklasse-Mehrbettzimmer (früher 2. Klasse)
Die Kostenübernahme der Sonderklasse-Mehrbettzimmer ist lediglich für 6 Wochen innerhalb eines Kalenderjahres gewährleistet!
OÖ. LKUF-Vergütung
Vertragskrankenanstalten
In Vertragskrankenanstalten der OÖ. LKUF werden für Hauptversicherte und anspruchsberechtigte Gattinnen bzw. Gatten 90 % der vereinbarten Kosten übernommen und direkt zwischen der OÖ. LKUF und der Krankenanstalt verrechnet.
Nichtvertragskrankenanstalten
In Krankenanstalten, mit denen die OÖ. LKUF keinen Vertrag hat, werden die Kosten zwischen der Krankenanstalt und der Versicherten bzw. dem Versicherten verrechnet, sofern keine Zusatzversicherung bei der Merkur oder Uniqa besteht.
Von der OÖ. LKUF werden jedoch für Hauptversicherte und anspruchsberechtigte Gattinnen bzw. Gatten nur 90 % jener Kosten erstattet, die mit den vergleichbaren oö. Vertragskrankenanstalten vereinbart sind. Der Versicherten oder dem Versicherten erwachsen in den meisten Fällen hohe Eigenkosten!
Hinweis: Zusatzversicherung Merkur oder Uniqa
Sollten Sie jedoch bei der Merkur oder Uniqa zusatzversichert sein, sind die Kosten eines stationären Aufenthaltes im Rahmen der Pflichtleistungen auf der Sonderklasse-Mehrbettzimmer in den Vertragskrankenanstalten der Zusatzversicherungen abgedeckt. (Die Liste der Vertragskrankenhäuser ist bei der jeweiligen Zusatzversicherung erhältlich.)
Remobilisation (Akutgeriatrie) / Hospiz (Palliativ)
Die Kosten für Remobilisation (Akutgeriatrie) oder Hospiz (Palliativ) werden analog der o.a. stationären Krankenhausbehandlung in den oö. Vertragskrankenhäusern der OÖ. LKUF nach den tariflichen Vereinbarungen übernommen.
Falls Sie noch Auskünfte wünschen: Unser Kundenservice-Team betreut Sie gerne!
Zusatzinformationen
Downloads
Informationsblatt Krankenhausbehandlungen
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen kompakt zusammengefasst.
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Satzungsanhang
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