Leistungen
Valorisierter Kostenbeitrag
Gesetzliche Bestimmung lt. § 52 Oö. KAG – sinngemäßer Auszug:
Von Patientinnen bzw. Patienten, für deren Anstaltspflege eine Krankenkasse aufkommt, ist durch die Träger der öffentlichen Krankenanstalten ein Kostenbeitrag pro Pflegetag einzuheben. Dieser Beitrag ist pro Patientin bzw. Patient für höchstens 25 Kalendertage in jedem Kalenderjahr (in den anderen Bundesländern höchstens 28 Kalendertage) einzuheben. Er ist auch für den Aufnahme- und Entlassungstag zu leisten; bei Überstellung in eine andere öffentliche Krankenanstalt innerhalb Oberösterreichs hat nur die übernehmende Krankenanstalt Anspruch auf den Kostenbeitrag für diesen Tag.
Von der Kostenbeitragspflicht sind Patientinnen bzw. Patienten ausgenommen, welche
- nachweislich von der Rezeptgebühr im Sinne der sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen befreit sind oder
- Anspruch auf Hilfe zur Sicherung des Lebensbedarfes nach sozialhilferechtlichen Bestimmungen haben oder
- im Rahmen der Behindertenhilfe ständig in Einrichtungen der Behindertenhilfe untergebracht sind oder
- zum Zwecke der Organspende stationär aufgenommen wurden oder
- Anstaltspflege im Falle der Mutterschaft, im Krankheitsfall im Zusammenhang mit der Mutterschaft oder als Folge der Geburt in Anspruch nehmen.
Tarife 2012
Allgemeine Gebührenklasse
EUR 9,03 Kostenbeitrag
EUR 0,73 für künftige verschuldensunabhängige Patientenentschädigung
EUR 9,76 Summe des täglichen Aufenthaltskostenbeitrages
Dieser Tarif gilt nur für Versicherte von Krankenversicherungsanstalten, die nicht dem Krankenanstaltenfonds angehören (zB OÖ. LKUF).
Für Versicherte einer Fondskrankenkasse (zB OÖ. GKK) werden zusätzlich täglich EUR 1,45 Fondsbeitrag verrechnet (also insgesamt EUR 11,21).
Achtung: Der Fondsbeitrag darf nur verrechnet werden, wenn auch tatsächlich die Kosten des stationären Aufenthaltes von der Fondskrankenkasse bezahlt wurden (zB wenn eine Patientin bzw. ein Patient doppelt pflichtversichert ist und die andere Krankenkasse in Anspruch genommen hat).
Vergütung:
Von der OÖ. LKUF werden nach Vorlage der Rechnung durch die Versicherte bzw. den Versicherten 100 % rückerstattet (der Fondsbeitrag wird nur bei tatsächlicher Inanspruchnahme der anderen Krankenkasse vergütet).
Sonderklasse Mehrbettzimmer bzw. Einbettzimmer
EUR 0,73 für künftige verschuldensunabhängige Patientenentschädigung
Vergütung:
Von der OÖ. LKUF werden nach Vorlage der Rechnung durch die Versicherte bzw. den Versicherten 90 % rückerstattet.
Hinweis
Diese Bestimmungen haben auch bei einer tagesklinischen Behandlung oder einem Eintagesaufenthalt Gültigkeit. Der Beitrag darf nicht verrechnet werden, wenn die Behandlung ambulant durchgeführt wurde.
Falls Sie noch Auskünfte wünschen: Unser Kundenservice-Team betreut Sie gerne!
Zusatzinformationen
Downloads
Informationsblatt Krankenhausbehandlungen
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen kompakt zusammengefasst.
download PDF (96 KB)
Satzungsanhang
download PDF (22 KB)





Leistungen


