Leistungen
Ambulante Krankenhausbehandlungen
Eine ambulante Krankenhausbehandlung wird im Rahmen von Pflichtleistungen der OÖ. LKUF gewährt, wenn und solange die Art der Krankheit dies erfordert.
OÖ. LKUF-Vergütung
Vertragskrankenanstalten
In den Vertragskrankenanstalten der OÖ. LKUF werden 90 % der vereinbarten Kosten übernommen und direkt zwischen der OÖ. LKUF und der Krankenanstalt verrechnet.
Nichtvertragskrankenanstalten
Ambulante Krankenhausbehandlungen werden im Übereinkommen mit den Zusatzversicherungen Merkur und Uniqa in den Vertragskrankenanstalten dieser Zusatzversicherungen außerhalb Oberösterreichs generell zu 90 % vergütet (gilt auch für Versicherte ohne Zusatzversicherung). Die Verrechnung kann direkt zwischen der OÖ. LKUF und der jeweiligen Krankenanstalt erfolgen.
Ausnahme Zahnbehandlungen
Die Direktverrechnung mit der OÖ. LKUF ist möglich. Von der OÖ. LKUF werden für Hauptversicherte und anspruchsberechtigte Angehörige die Kosten nach dem Honorartarif für konservierend-chirurgische Leistungen oder nach den vom Verwaltungsrat der OÖ. LKUF festgesetzten Höchstvergütungssätzen für Zahntechnik erstattet. Den Versicherten können hohe Eigenkosten erwachsen.
Falls Sie noch Auskünfte wünschen: Unser Kundenservice-Team betreut Sie gerne!
Zusatzinformationen
Downloads
Informationsblatt Krankenhausbehandlungen
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen kompakt zusammengefasst.
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Satzungsanhang
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