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Spezielle Krankenbehandlungen im Ausland
Wenn Sie sich nur zum Zwecke der ärztlichen Behandlung ins Ausland begeben, werden die Kosten für diese Behandlung nur dann übernommen, wenn die OÖ. LKUF vorab ihre Zustimmung erteilt hat. Im Fall der Bewilligung wird das Formblatt E 112 ausgestellt, das Sie bei der Behandlungsstelle (zB Krankenhaus) vorlegen müssen.
Falls Sie noch Auskünfte wünschen: Unser Kundenservice-Team betreut Sie gerne!
Zusatzinformationen
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Informationsblatt Krankenbehandlungen im Ausland
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen kompakt zusammengefasst.
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Satzungsanhang
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