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Zeckenschutzimpfung

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Zeckenschutzimpfung (FSME)

Die Zeckenschutzimpfung, auch FSME-Impfung genannt, dient zur aktiven Immunisierung (Vorbeugung) gegen die durch Zecken übertragene Frühsommermeningoencephalitis. Sie schützt jedoch nicht gegen die ebenfalls durch Zecken übertragbare Borrelioseinfektion.

Die Grundimmunisierung dieser Impfung besteht aus drei Teilen:

  • 1. Teilimpfung
  • 2. Teilimpfung: 1-3 Monate nach der 1. Teilimpfung
  • 3. Teilimpfung: 9-12 Monate nach der 2. Teilimpfung

Die erste Auffrischung erfolgt in der Regel nach 3 Jahren. Bei Personen unter 60 Jahren werden weitere Auffrischungsimpfungen in einem Intervall von 5 Jahren als ausreichend erachtet.
Es empfiehlt sich, die Grundimmunisierung in den Wintermonaten durchführen zu lassen, um in der warmen Jahreszeit bereits den ehest möglichen Schutz gegen das Zeckenvirus aufgebaut zu haben.

Der Kostenzuschuss wird nach Vorlage einer der folgenden Unterlagen, die neben den persönlichen Daten der geimpften Person auch das Impfdatum enthalten muss, gewährt:

  • Apothekenbestätigung (mit Apothekenstempel) über den Ankauf des Impfserums oder
  • ärztliche Bestätigung über die Impfkosten oder
  • eingezahlter Zahlschein vom Gesundheitsamt oder
  • das vom Gesundheitsamt verwendete „Zeckenformular“ mit Bestätigung über die geleistete Zahlung

Zeckenschutzimpfung auch bei der OÖ. Gebietskrankenkasse möglich

Im Aktionszeitraum, meist Februar bis Juni, ist eine Zeckenschutzimpfung auch bei der OÖ. GKK möglich.

Falls Sie noch Auskünfte wünschen: Unser Kundenservice-Team betreut Sie gerne!


Zusatzinformationen

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Informationsblatt Prophylaktische Impfungen

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen kompakt zusammengefasst.

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Satzungsanhang

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