Leistungen
Sehbehelfe
Nachstehend informieren wir Sie über die wichtigsten mit der Optikerinnung vereinbarten bzw. in der Satzung festgelegten Richtlinien und Höchstvergütungssätze.
Brillengläser
Die Vergütungshöhe ist vom Glasdurchmesser, dem Material (Glas oder Kunststoff), den Dioptrien sowie einer möglichen vorhandenen Hornhautkrümmung (Astigmatismus) abhängig.
Einstärkengläser (Fern- oder Nahbereich):
EUR 16,-- bis EUR 66,-- pro Glas
Zweistärkengläser (Bifokal)
EUR 39,-- bis EUR 96,-- pro Glas
Mehrstärkengläser (Gleitsicht bzw. Trifokal)
Nur für aktive Lehrpersonen (auch freiwillig Versicherte) und Lehrerpensionistinnen oder Lehrerpensionisten
EUR 86,-- bis EUR 149,-- pro Glas
Brillenfassung
EUR 45,-- (Kinder bis zum 16. Lebensjahr)
EUR 75,-- (Erwachsene bzw. Kinder ab dem 17. Lebensjahr)
Kontaktlinsen
Kontaktlinsen werden nach Verschreibung der Fachärztin oder des Facharztes für Augenheilkunde nur bei nachstehenden Indikationen vergütet:
- Anisometropie ab 3 Dioptrien
- Keratoconus
- Astigmatismus irregularis
- Höherer Astigmatismus ab 2,5 Diptrien
- Myopien ab 6 Dioptrien
- Hypermetropie ab 6 Dioptrien
- Ein- oder doppelseitige Aphakie
- Progrediente Myopie bei Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, wenn diese im Laufe eines Jahres um mindestens 1 Dioptrien zunimmt
EUR 149,-- pro Linse
Wichtiger Hinweis:
Für eine rasche Abrechnung bei Sehbehelfen ist die genaue Angabe der Dioptrien notwendig.
Bei diesen Informationen handelt es sich um eine Zusammenfassung der wichtigsten Bestimmungen aus diesem Bereich. Grundvoraussetzung ist, dass zum Zeitpunkt der Leistungserbringung bei der OÖ. LKUF Anspruch besteht. Weitere Details entnehmen Sie bitte der Satzung.
Falls Sie noch Auskünfte wünschen: Unser Kundenservice-Team betreut Sie gerne!
Zusatzinformationen
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Informationsblatt Heilbehelfe und Hilfsmittel
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen kompakt zusammengefasst.
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Satzungsanhang
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