Leistungen
Transportkosten
Bei Transportkosten in der Krankenfürsorge handelt es sich um eine freiwillige Leistung, die zur Inanspruchnahme von Pflichtleistungen im Inland bis zur nächstgelegenen Behandlungsstelle (z.B. Ärztin oder Arzt, Fachärztin oder Facharzt, Zahnbehandlerin oder Zahnbehandler oder Krankenhaus) vergütet werden.
Bei Transporten muss ärztlich bescheinigt sein, dass die erkrankte Person aufgrund ihres körperlichen oder geistigen Zustandes kein öffentliches Verkehrsmittel (auch nicht mit einer Begleitperson) benützen kann.
Übernommen werden Transportkosten:
- nur bei ärztlich bestätigter Gehunfähigkeit der Patientin bzw. des Patienten
- wenn die erkrankte Person aufgrund ihres körperlichen und geistigen Zustandes kein öffentliches Verkehrsmittel, auch nicht mit Begleitperson, in Anspruch nehmen kann (Sehbehinderung oder Verletzungen an Armen oder Händen begründen keinen Transport)
- bei akuten Erste-Hilfe-Fällen (Kostenübernahme auch ohne ärztlichen Transportauftrag)
- Transporte zur Chemo- oder Strahlentherapie, Dialyse
Rettungseinrichtungen und Taxiunternehmen
Transporte durch das Rote Kreuz oder ähnlichen Einrichtungen sowie Taxiunternehmen werden nach den vereinbarten Tarifsätzen übernommen und direkt mit der jeweiligen Institution abgerechnet.
Transporte mittels Privat-PKW
Die Vergütung erfolgt in Höhe des amtlichen Kilometergeldes (derzeit EUR 0,42/km).
Gemeinsam vorzulegende Unterlagen:
• bestätigter Fahrtkostenantrag
• Behandlungsschein (Honorarnote)
• ärztliche Begründung
Werden die Behandlungskosten direkt abgerechnet (z.B. mit einem Vertragskrankenhaus), genügt der bestätigte Fahrtkostenantrag inkl. ärztlicher Begründung.
Rettungshubschrauber
Der Transport mittels Rettungshubschrauber wird nur dann übernommen, wenn eine Beförderung auf dem Landweg wegen des Zustandes der erkrankten Person oder der Dringlichkeit des Falles nicht zu verantworten wäre und die medizinische Notwendigkeit des Lufttransportes durch eine ärztliche Bestätigung nachgewiesen wird.
Nicht übernommen werden:
- Transporte bei Gehfähigkeit der Patientin bzw. des Patienten
- Transporte zum Bezug von Heilmitteln (Medikamenten), Heilbehelfen und Hilfsmitteln
- Transporte auf eigenen Wunsch
- Transporte aufgrund schlechter oder keiner Verkehrsanbindung
- Transporte infolge eines Wohnsitzwechsels in Alten- oder Pflegeheim
- Transporte zu oder von einer entfernter liegenden Behandlungsstelle
- Transporte zu Kur- und Erholungsaufenthalten
- Heimtransporte vom Urlaubsort
- Rückholdienst aus dem Ausland
- Bergungskosten und die Kosten der Beförderung bis ins Tal oder an Land bei Unfällen in Ausübung von Sport und Touristik
Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Zusatzversicherung, in wie weit in diesen Fällen eine Kostenabdeckung möglich ist. Speziell bei Auslandsreisen ist ein spezieller Versicherungsschutz empfehlenswert.
Wichtiger Hinweis:
Bei Transporten ist entgegen den Bestimmungen diverser Sozialversicherungen kein Kostenbeitrag in der Höhe der Rezeptgebühr an das Transportunternehmen zu entrichten.
Weitere Bestimmungen hinsichtlich Fahrt- und Transportkosten entnehmen Sie bitte der aktuellen Satzung, auch online auf der LKUF-Website.
Grundvoraussetzung ist, dass zum Zeitpunkt der Leistungserbringung bei der OÖ. LKUF Anspruch besteht.
Falls Sie noch Auskünfte wünschen: Unser Kundenservice-Team betreut Sie gerne!
Zusatzinformationen
Downloads
Informationsblatt Fahrt- und Transportkosten
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen kompakt zusammengefasst.
download PDF (95 KB)
Antrag auf Vergütung von Fahrtkosten
download PDF (18 KB)
Satzungsanhang
download PDF (22 KB)





Leistungen


