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Fahrtkosten

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Leistungen

Fahrtkosten

Es werden Fahrten (ausgenommen innerhalb des Gemeindegebietes) ab 21 km pro Fahrtstrecke in Form von Pauschalbeträgen abgegolten.

Gemeinsam vorzulegende Unterlagen:
• bestätigter Fahrkostenantrag
• Behandlungsschein (Honorarnote)

Werden die Behandlungskosten direkt abgerechnet (z.B. mit einem Vertragskrankenhaus), genügt der bestätigte Fahrtkostenantrag.

Vergütung:

Einfache Strecke:

hin und retour

insgesamt EUR

21 bis 30 km

6,00

31 bis 40 km

9,00

41 bis 50 km

12,00

51 bis 60 km

15,00

61 bis 70 km

18,00

   usw.

Bei Vorlage von Fahrkarten erfolgt die Vergütung nach obigen Sätzen, jedoch maximal in Höhe der tatsächlichen Kosten.

Weitere Bestimmungen hinsichtlich Fahrt- und Transportkosten entnehmen Sie bitte der aktuellen Satzung, auch online auf der LKUF-Website.
Grundvoraussetzung ist, dass zum Zeitpunkt der Leistungserbringung bei der OÖ. LKUF Anspruch besteht.

Falls Sie noch Auskünfte wünschen: Unser Kundenservice-Team betreut Sie gerne!


Zusatzinformationen

Downloads

Informationsblatt Fahrt- und Transportkosten

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen kompakt zusammengefasst.

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Antrag auf Vergütung von Fahrtkosten

download PDF (18 KB)

Satzungsanhang

download PDF (22 KB)


Öffnungszeiten

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08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
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Freitag:
08.00 Uhr bis 13.00 Uhr

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