Leistungen
Fahrtkosten
Es werden Fahrten (ausgenommen innerhalb des Gemeindegebietes) ab 21 km pro Fahrtstrecke in Form von Pauschalbeträgen abgegolten.
Gemeinsam vorzulegende Unterlagen:
• bestätigter Fahrkostenantrag
• Behandlungsschein (Honorarnote)
Werden die Behandlungskosten direkt abgerechnet (z.B. mit einem Vertragskrankenhaus), genügt der bestätigte Fahrtkostenantrag.
Vergütung: | |
|---|---|
Einfache Strecke: | hin und retour insgesamt EUR |
21 bis 30 km | 6,00 |
31 bis 40 km | 9,00 |
41 bis 50 km | 12,00 |
51 bis 60 km | 15,00 |
61 bis 70 km | 18,00 |
usw. |
Bei Vorlage von Fahrkarten erfolgt die Vergütung nach obigen Sätzen, jedoch maximal in Höhe der tatsächlichen Kosten.
Weitere Bestimmungen hinsichtlich Fahrt- und Transportkosten entnehmen Sie bitte der aktuellen Satzung, auch online auf der LKUF-Website.
Grundvoraussetzung ist, dass zum Zeitpunkt der Leistungserbringung bei der OÖ. LKUF Anspruch besteht.
Falls Sie noch Auskünfte wünschen: Unser Kundenservice-Team betreut Sie gerne!
Zusatzinformationen
Downloads
Informationsblatt Fahrt- und Transportkosten
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen kompakt zusammengefasst.
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Antrag auf Vergütung von Fahrtkosten
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Satzungsanhang
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